Beim GLA:D® Programm liegt der Fokus auf der Beratung des Patienten und der Patientinnen sowie den Übungen zur Verbesserung des Selbstmanagements.
Rund 80 % der Erwachsenen leiden im Laufe ihres Lebens ein- oder mehrmals an Rückenschmerzen. Beim GLAD® Rücken Programm liegt der Fokus auf der Beratung des Patienten und den Übungen zur Verbesserung des Selbstmanagements.
Als Patientin/Patient durchlaufen Sie das Programm «3 - 2 - 12 - 1»:
Nach Absolvieren des Programms verfügen die Patientinnen und Patienten über die Kompetenzen, ihre Rückenschmerzen eigenständig zu managen und ihren Alltag trotz Rückenproblemen zu meistern.
Unsere zertifizierten Physiotherapeutinnen bieten das GLA:D Programm für Knie/Hüfte an. Bei diesem Programm liegt der Fokus auf der Beratung des Patienten und den Übungen zur Verbesserung des Selbstmanagements.
Rund 80 % der Erwachsenen leiden im Laufe ihres Lebens ein- oder mehrmals an Knie- oder Hüftschmerzen. Beim GLA:D® Programm liegt der Fokus auf der Beratung des Patienten und den Übungen zur Verbesserung des Selbstmanagements. Insbesondere für Patientinnen und Patienten mit chronischen oder rezidivierenden Knie und Hüfteschmerzen, die den Alltag beeinträchtigen, ist das Programm eine Behandlungsoption.
Das Programm ist eine Behandlungsoption für Patientinnen und Patienten mit chronischen oder rezidivierenden Kreuzschmerzen, die den Alltag beeinträchtigen.
Ihr zuweisender Arzt kann Ihnen das GLAD® Schweiz Rücken Programm verordnen. So werden die Kosten auch von der Kranken- oder Unfallversicherung übernommen.
Das GLAD® Rücken Programm dauert 12 Wochen respektive drei Monate, in denen die Patientinnen und Patienten das Programm 3 – 2 – 12 – 1 durchlaufen.
Das Programm wird vom behandelnden Arzt verschrieben. Dies kann der Hausarzt sein, aber auch Fachärzte, die sich mit der Behandlung von Beschwerden rund um den Bewegungsapparat beschäftigen. Beispielsweise können auch Orthopäden oder Schmerzspezialisten das GLAD® Rücken Programm verordnen.
Ist das GLAD® Rücken Programm ärztlich verordnet, werden die Kosten durch die Kranken- oder Unfallversicherung übernommen. Je nach Versicherungsanbieter und –modell kann Patienten ein Selbstbehalt verrechnet werden.