«75% unserer Patientinnen und Patienten sind allgemeinversichert.»
Anna M. aus Meilen (ZH) braucht ein neues Hüftgelenk. Kollege Bernd H. schwärmt von seiner Operation in der Rosenklinik Rapperswil. Doch Anna ist unsicher: Als Allgemeinversicherte und ausserkantonal Wohnhafte – kann sie sich überhaupt in der Rosenklinik operieren lassen?
Die Antwort: Ja, das ist ohne Zusatzkosten möglich. «75% unserer Patientinnen und Patienten sind allgemeinversichert, viele davon wohnen in den umliegenden Kantonen Zürich, Schwyz und Glarus», sagt Direktor Fabio Berry, dessen Klinik sich in den letzten Jahren auf die Orthopädie und insbesondere die Prothetik spezialisiert hat. Der entscheidende Punkt ist, dass die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt in der Rosenklinik akkreditiert ist. Ist dies der Fall, steht einer Behandlung nichts im Weg.
Keine zusätzlichen Kosten
Für ausserkantonal Versicherte übernehmen die Krankenkassen in der Regel die vollen Kosten. Dank des Referenztarifs, der in den meisten Kantonen über dem Tarif der Rosenklinik liegt, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Ausnahmen gelten nur in wenigen Westschweizer Kantonen.
«Die Rosenklinik gehört zur Privatklinikgruppe Swiss Medical Network. Wir sind ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das anders als öffentliche Spitäler nicht von Gemeinden oder dem Kanton zusätzlich finanziert wird. Dies führt oft zur falschen Annahme, dass eine Behandlung nur mit einer Zusatzversicherung möglich ist. Das stimmt aber nicht», so Berry.
Eine Behandlung in Rapperswil
Sowohl allgemeinversicherte als auch zusatzversicherte Personen aus dem Kanton St. Gallen sowie aus Nachbarkantonen können sich also in der Rosenklinik Rapperswil, die auf der Spitalliste des Kantons St. Gallen ist, behandeln lassen. Informieren Sie sich bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob sie in der Rosenklinik akkreditiert sind. Eine Ärzteliste finden Sie auch auf der Webseite der Klinik.
Dieser Artikel erschien am 19.12.2024 als GesundheitsTIPP in den Obersee Nachrichten