FAQ

Eine Reise ins Ausland aus medizinischen Gründen erfordert eine Vielzahl von organisatorischen Abläufen und wirft eine Menge Fragen auf.

Deshalb haben wir Ihnen hier unsere häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird oder Sie zusätzliche Informationen benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Am häufigsten gestellte Fragen

Welche Sprachen sprecht ihr?

Die Mitarbeitenden in der Koordination decken gemeinsam folgende Sprachen ab: Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Italienisch und Chinesisch.
Wenn Ihre Sprache nicht vertreten ist, können wir gegen eine zusätzliche Gebühr eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher beauftragen, die/der Ihnen bei Konsultationen und/oder Therapien zur Seite steht.

Welche Informationen muss ich angeben, um eine Offerte zu erhalten?

Es ist sehr wichtig, dass Sie unserem medizinischen Personal möglichst viele allgemeine und aktuelle medizinische Informationen zur Verfügung stellen (Berichte über frühere Arztbesuche, Laborergebnisse, bildgebende Verfahren usw.).
Dies ermöglicht es uns, ein individuelles medizinisches Programm zu erstellen und Ihnen einen entsprechenden Kostenvoranschlag zu unterbreiten.

 

Ist die Offerte für ein medizinisches Programm oder eine Behandlung kostenpflichtig?

Nur Anfragen, die sich auf onkologische Fälle beziehen, sind kostenpflichtig.

Was ist eine Ersteinschätzung und wie wird sie berechnet?

Die Ersteinschätzung ist eine Einschätzung der Behandlungskosten, die von unseren Fachleuten auf der Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Dokumente und Informationen vorgenommen wird. Damit die Schätzung der Realität entspricht, ist es äusserst wichtig, dass Sie uns im Vorfeld so viele medizinische Daten wie möglich zur Verfügung stellen.

Wie ist Ihre Zahlungspolitik?

Alle Patientinnen und Patienten werden gebeten, den Gesamtbetrag des Kostenvoranschlags vor oder spätestens am Tag der Ankunft zu bezahlen.
Wir akzeptieren Zahlungen in bar, per Kreditkarte oder per Banküberweisung.
Die geforderte Anzahlung wird Ihnen basierend auf der Endabrechnung teilweise oder vollständig zurückerstattet.

Können Sie mir helfen, den Transport zur und von der Klinik zu organisieren?

Ja. Wir verfügen über einen eigenen Limousinenservice und können Flughafentransfers oder andere Transfers, die Sie während Ihres Aufenthalts benötigen, organisieren.

Können Sie mir bei der Organisation meiner Reise in die Schweiz helfen?

Ja, wir können Ihnen bei der Beantragung von Visa, Hotelreservierungen (falls erforderlich) und Transportdienstleistungen helfen.

Kann ich eine Begleitperson in die Klinik, in der ich betreut werde, mitbringen?

Ja, wir können eine Begleitperson während Ihres Aufenthalts unterbringen, entweder in Ihrem Zimmer oder in einem separaten Zimmer oder einer separaten Suite. 
Für weitere Auskünfte setzen Sie sich am besten gleich mit uns in Verbindung.

Ist es möglich, Menüs zu bestellen, die auf bestimmte Ernährungsgewohnheiten wie Diäten, Unverträglichkeiten, Allergien oder Halal-Produkte zugeschnitten sind?

Ja, natürlich. Wenn Sie uns vor Ihrem Aufenthalt relevante Informationen über Ihre Essgewohnheiten geben, passen wir unsere Menüs gerne entsprechend an.

Welche ästhetischen Nebenleistungen kann ich in Ihren Kliniken in Anspruch nehmen?

Einige unserer Kliniken haben Coiffeursalons und bieten Schönheitsbehandlungen für die Haut an. Wenn diese Dienste nicht direkt in der Klinik verfügbar sind, können wir auf Ihren Wunsch hin externe Dienste organisieren.

Was passiert, wenn während meiner Behandlung zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind und/oder mein Spitalaufenthalt verlängert werden muss?

Basierend auf der medizinischen Beurteilung (Therapieverlauf, Untersuchungsergebnisse, Verlauf der Rehabilitation, ärztliches Gutachten usw.) kann die Ärztin oder der Arzt Anpassungen der Behandlung und/oder zusätzliche Untersuchungen empfehlen und verordnen. Das ursprüngliche Angebot kann also zu einem späteren Zeitpunkt mit Ihrer Zustimmung angepasst werden und alle zusätzlichen Leistungen werden entsprechend in Rechnung gestellt.

Kann ich die Klinik während meines Aufenthalts oder meiner Behandlung verlassen?

Jeder Antrag auf Entlassung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes.

Kann ich meine Mahlzeiten auch woanders als in meinem Zimmer einnehmen?

Die meisten unserer Kliniken bieten hochwertige Gourmetgerichte an, die in den jeweiligen Restaurants serviert werden.  Mit Ausnahme des Frühstücks, das nur im Zimmer serviert wird, können Sie Ihre Mahlzeiten im Restaurant der Klinik oder in Ihrem Zimmer einnehmen.

Kann ich meine ärztlichen Berichte mit nach Hause nehmen?

Ja. Wir senden Ihnen die vollständigen medizinischen Unterlagen zu, sobald wir alle notwendigen Informationen von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten erhalten haben. Das Dossier enthält alle Arztberichte, Laborergebnisse und radiologischen Bilder (Röntgenaufnahmen).

Ist mein ärztlicher Abschlussbericht in einer anderen Sprache verfügbar?

Auf Wunsch können die Berichte auch auf Englisch verfasst werden. Auf Anfrage und gegen eine Gebühr lassen wir ärztliche Berichte übersetzen.

Was muss ich tun, wenn ich nach meiner Rückkehr ein bestimmtes medizinisches Gerät benötige?

Unsere Teams in der Medizin oder Koordination werden Ihnen helfen, alle notwendigen Materialien zu beschaffen.