Einspruch gegen die Spitalplanung 2016 - 2022: Konsultation zwischen Swiss Medical Network und dem Staat Neuenburg
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Swiss Medical Network gegen den Staatsrat betreffend der Spitalplanung in Neuenburg gutgeheissen.
Am 28. September 2015 verabschiedete der Staatsrat von Neuenburg das Dekret zur Festlegung der Spitalplanung und diskriminierte die Einrichtungen Providence und Montbrillant, indem er Quoten für die Anzahl der Operationen festlegte. Das Bundesgericht hat soeben sein Urteil gefällt und zugunsten von Swiss Medical Network entschieden, da es der Ansicht ist, dass die vom Neuenburger Staatsrat aufgestellten Kriterien nicht mit dem KVG und dem VVG übereinstimmen. Dieser Entscheid des Bundesgerichts macht die Verordnung vom 28. September 2015 rechtswidrig und hebt damit die aktuelle Spitalplanung in Neuenburg auf. Swiss Medical Network ist erfreut und erleichtert über diesen Entscheid, der die Entwicklung des Unternehmens in Neuenburg seit Jahren belastet. Der Staatsrat und Swiss Medical Network haben gemeinsam ein Treffen vereinbart, um die Folgen und Vorurteile, die durch die veraltete Spitalplanung entstanden sind, zu beseitigen. Dieses Urteil wird auch ein Präzedenzfall für ähnliche Probleme in anderen Kantonen und bei anderen Akteuren des privaten Gesundheitswesens sein. Swiss Medical Network freut sich, mit ihrer Beschwerde dazu beigetragen zu haben, dass der vom Gesetzgeber beabsichtigte Geist des KVG wiederhergestellt werden konnte.
Ärzte, Personal und Patienten in Neuenburg können nun beruhigt sein, was die Zukunft der Institutionen von Swiss Medical Network betrifft, die weiterhin mit den Akteuren des Gesundheitswesens des Kantons eng zusammenarbeiten werden. Wir möchten uns bei Ihnen allen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis in den vergangenen Jahren bedanken.